Alle Informationen hierzu findest du genau hier. Kurz zusammengefasst: Du meldest dich bei uns per E-Mail, wir schicken dir einen Bewerbungsbogen zu, du füllst den aus und schickst den an uns zurück. Anschließend schicken wir dir die Liste mit freien Gärten zu, dann vereinbaren wir einen Termin für eine Besichtigung deiner Favoriten. Wenn du in unseren Verein passt und du einen Garten gut findest, nehmen wir dich als Mitglied auf und machen den Pachtvertrag.
Du kannst auch nur passives Mitglied werden. Der Beitrag beträgt 45,50 € im Jahr und du unterstützt damit unsere Vereinsarbeit und erhälst regelmäßig Informationen zu Veranstaltungen und Aktionen im Verein. Du bist vollwertiges Mitglied mit Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
Vermutlich ist die Wasseruhr geplatzt. Sie muss ausgetauscht werden. Melde dich bitte bei unseren Wasserwarten unter wasser@am-schildstein.de. Die Plombe wird entfernt. Für den Austausch der Wasseruhr bist du selbst verantwortlich. Nach dem Austausch wird eine Plombe von unseren Wasserwarten angebracht. Beachte zukünftig die Hinweise zum Wasseruhrenschutz unter Downloads.
Für die Wasseruhr bist du selbst verantwortlich. Sollte das Eichdatum abgelaufen sein, muss du eine neue Wasseruhr einbauen. Für die Entfernung der Plombe melde dich bei unseren Wasserwarten unter wasser@am-schildstein.de.
Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des neuen Pachtjahres Anfang Dezember. Die Rechnungen versenden wir per E-Mail. Das ist nachhaltiger und geht schneller. Falls du nicht sicher bist, ob wir deine aktuelle E-Mail-Adresse haben, melde dich unter kasse@am-schildstein.de.
Wende dich bitte umgehend an unseren 1. Kassenführer unter kasse@am-schildstein.de.
Wir verschicken Anfang Januar zunächst kostenpflichtige Zahlungserinnerungen und Mitte Januar dann kostenpflichtige Mahnungen. Sofern du dann immer noch nicht bezahlst, erhälst du eine fristlose Kündigung. Der Garten ist innerhalb von 14 Tagen zu räumen und an den Verein zu übergeben.
Die Gartenlaube darf maximal 24 qm groß sein, inklusive überdachten Freisitz und mit maximal 0,50 m Dachüberstand. Der First darf maximal 3,00 m über den Boden sein.
Nein. Der Pavillon gilt als überdachter Freisitz und ist zu den 24 qm Maximalgröße einzurechnen.
Ja - aber: Das Gewächshaus darf maximal 2,20 m hoch sein und 8,5 qm Grundfläche besitzen.
Nein - ohne aber: Die Baurichtlinien vom Bezirksverband schreiben 1,00 m Mindestabstand zur Grenze vor, bei Gartenlauben ist auch noch die Unterschrift vom Nachbarn erforderlich, wenn der Abstand von 2,50 m unterschritten werden soll. Neu errichtete bauliche Anlagen ohne Grenzabstand müssen entfernt werden.